...mal eben verstehen :-) |
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten | |||||
EFKffT dürfen innerhalb ihres Gewerkes festgelegte elektrotechnische Arbeiten an Anlagen durchführen, die für maximal 1000V Wechsel- bzw. 1500V Gleichspannung konzipiert sind. Die Arbeiten dürfen ausschließlich nur spannungsfrei durchgeführt werden. Die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EFKffT) ist definiert im DGUV Grundsatz 303-001 (DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie im §7a der Handwerksordnung. Zielguppe: Facharbeiterinnen und Facharbeiter aus dem Handwerk, Industrie oder Dienstleistung, die im Zusammenhang ihrer Tätigkeiten eigenverantwortlich bestimmte festgelegte elektrotechnische Arbeiten ausfühen. Dazu zählen beispielsweise:
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Ausbildungsrahmenplan | |||||
Die Inhalte der Qualifikation und der zeitliche Umfang wird vom DGUV Grundsatz 303-001 vorgegeben. Einige Inhalte der Theorie:
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Didaktik und Methodik | |||||
Ein Schulungstag beginnt mit einem Thema zu gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Unfallverhütung. Es schließt sich ein Fachthema zur Elektrotechnik an, das am Nachmittag in die Praxis umgesetzt wird. Dazu stehen neben Werkzeug und Material auch Experimentiertafeln bereit, an denen Schaltungen (Handwerk oder Industrie) spannungsfrei erstellt werden. Die Prüfung auf ordnungsgemäße Funktion geschieht unter Aufsicht und mit einem vorgeschriebenen und geprüften Trenntransformator an 230V Wechselspannung. |
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