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    Prüfung elektr. Betriebsmittel und Anlagen      
     
   
Das Seminar "Befähigte Person zur Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel", auch oft als "DGUV-Prüfung" bezeichnet, beleuchtet den gesetzlichen Hintergrund und stellt rechtlich zugelassene Prüfmethoden vor.
Mit einer Teilnehmerzahl von max. 12 Personen bieten wir Theorie und Praxis bundesweit als offenes Seminar oder gerne auch in Ihrem Unternehmen an.
Vorteilhaft wäre es, wenn Sie Ihr eigenes Prüfgerät zum Lehrgang mitbringen. Für ortsveränderliche Betriebsmittel benötigen Sie einen Gerätetester, für ortsfeste Geräte und Anlagen einen Anlagentester.
Als Lehrgangsunterlage werden die "DGUV Informationen 203-070" sowie 203-071 verwendet.

Zielgruppe: Elektrofachkräfte, die DGUV-Prüfungen durchführen oder Servicetechniker, die Geräte ihres Aufgabenbereiches prüfen.
Dauer: 2 Tage Vollzeit
Seminar
   
           

    Seminarthemen      
     
   
  • Definition, Begriffe und Normen zur Geräte- und Anlagenprüfung
  • Betriebssicherheitsverordnung sowie "Technische Regeln für Betriebssicherheit" TRBS 1201 und TRBS 1203
  • Technische Prüfmethoden
  • Praktische Übung an Geräten der SK I bis III
  • Praktische Übung am Anlagenmodell
Seminar
   
           

    Häufig gestellte Fragen      
     
   
Wer darf prüfen?
Prüfen darf eine sogenannte "Befähigte Person". Dieses ist eine gesetzliche Anforderung basierend auf der Betriebssicherheitsverordnung §2 und genauer definiert durch die "Technischen Regeln für Betriebssicherheit" TRBS 1203. Die "Befähigte Person" steht nicht in Zusammenhang mit einer Berufsbezeichnung. Eine "Befähigte Person" ist in der Lage, aufgrund Ihrer Ausbildung, Kenntnis der Normen und zeitnaher Berufstätigkeit bestimmte Geräte soweit beurteilen zu können, dass ein sicherer Betrieb des Gerätes und damit die Sicherheit von Menschen, die mit diesem Gerät in Wechselwirkung stehen, gegeben ist.
Konkret bedeutet das, dass ein ausgebildeter Elektriker, der in diesem Beruf arbeitet und somit über die aktuellen Normen informiert ist, beliebige ortsveränderliche Geräte prüfen darf. Dagegen dürfen beispielsweise Servicekräfte für Bohrmaschinen nur Bohrmaschinen und keine anderen ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen. Für die rechtssichere Organisation sollte die Prüfperson Kenntnisse über den vorgeschriebenen Prüfumfang (abhängig vom Prüfling und Schutzklasse), Prüffristen und Prüfprotokolle besitzen. Diese Themen sind Gegenstand des Kurses "Ortsveränderliche Betriebsmittel".

Durch welches Seminar erhalte ich die Befähigung zur Prüfung?
Situation 1: Sie prüfen eigenverantwortlich
Die Befähigung zur Prüfung erhalten Sie durch Ihre Ausbildung und Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit. Die genaue Definition können Sie in den "Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1203 - Befähigte Person", kurz TRBS 1203 nachlesen. Durch das Seminar "Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und Anlagen" erhalten Sie Informationen, um Prüfungen rechtssicher durchzuführen.
Situation 2: Sie nehmen Messwerte auf und geben sie an einen Elektriker weiter
Zur Durchführung von Prüfungen in einem Prüfteam benötigen Sie eine Unterweisung zur EuP. Dadurch kennen Sie die Besonderheiten der Unfallverhütung bei der Messung in der Elektrotechnik.
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